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NEU: "KJM bewertet SeZeBe positiv"Zur Pressemitteilung "Jugendschutz: KJM bewertet SeZeBe als technisches Mittel positiv" Sendezeitbegrenzung.de als JugendschutzsystemSendezeitbegrenzung.de stellt ein kostenloses Jugendschutzsystem für Surfer dar. Mit Nutzung von Sendezeitbegrenzung.de können Sie einerseits aktiv Kinder und Jugendliche gemäß § 5 Absatz 1 Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) vor "entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten" schützen. Andererseits erhalten über 16-Jährigen mehr Freiheit: Sie sehen abgeschottete Inhalte rund um die Uhr.Investoren und PartnerSeZeBe ist offen für Gespräche mit potentiellen Investoren und Partnern um Synergien auszuloten und um gemeinsam mit uns den Jugendschutz zu stärkenSchon Tausende vertrauen Sendezeitbegrenzung.de!Mit Sendezeitbegrenzung.de schützen Seitenbetreiber und Nutzer sowohl Kinder als auch Jugendliche!Was bei DVDs als "FSK 16" bekannt ist, heißt im Internet "entwicklungsbeeinträchtigend". Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote können bei Buch-, Film-Vorstellungen, in Online-Zeitungen, Online-Werbung, auf Video-Portalen, Downloadseiten, bei Online-Spielen, und vielem mehr; zu finden sein. Insbesondere bestimmte Action-, Gewalt-, Horror-, Ego-Shooter-, Soft-Erotik-Angebote oder anderes können "entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte" enthalten. Die Rede ist hierbei nicht von jugendgefährdenden FSK 18-Inhalten. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geht gemeinsam mit der bundesweiten Kontrollstelle jugendschutz.net seit Anfang 2009 sprunghaft schärfer gegen entwicklungsbeeinträchtigende Angebote "vor, die ihre Inhalte nicht durch passende technische Mittel oder zeitliche Beschränkungen vor Kindern und Jugendlichen abschotten." berichtet heise online. Mit Sendezeitbgrenzung.de können Internetbesucher "entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte auch tagsüber kostenlos und unbürokratisch anschauen. Die Seitenbetreiber erhalten ein "technisches Mittel" mit Hilfe einer "Personalausweis-Routine", die an eine "zeitliche Beschränkung" gekoppelt ist: eine komplett automatisierte Sendezeitbegrenzung. "Zeigen Seitenbetreiber tagsüber FSK 16-Inhalte, drohen hohe Bußgelder sowie ein verwaltungsrechtliches Beanstandungsverfahren durch die zuständige Landesmedienanstalt", klärt Rechtsanwalt Marko Dörre über die seit 2009 herrschende Rechtspraxis auf. Fügen Sie den einzeiligen Code per "Copy & Paste" in Ihre Internetpräsenz ein. Sie sorgen mit Sendezeitbegrenzung.de für erhöhten Jugendschutz. In einem zweiseitigen Artikel berichtet WEBeLINE , wieso ein bedeutender Seitenbetreiber trotz Einsatz von ICRA, JusProg und X-Check die Androhung von jugendschutz.net bekam, dass seine Internetpräsenz innerhalb von sieben Tagen gesperrt wird. |
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